Die Stadt Düren informiert zur Offenlage des Bebauungsplans für ein Logistikzentrum neben NEAPCO in Düren Süd
Ohne Planänderungen sind Beeinträchtigungen für Anwohnende in der Wörthsiedlung zu befürchten.
Aufstellung und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplan Nr. 1/413 „Gewerbegebiet Henry-Ford-Straße“ in Düren Süd-Ost
Im Amtsblatt Nr. 03 vom 25. Januar 2024 informiert die Stadt Düren über die Planungen für das „Kontraktlogistikzentrum mit ergänzenden Gewerbe- und Dienstleistungsnutzungen“
In der Zeit vom 29.01.2024 bis zum 26.02.2024 haben Bürger:innen und Anwohner:innen Zeit um sich im Rathaus zu informieren und Stellungnahmen zu dem Vorhaben einzureichen.
Die Einsicht erfolgt bei der
Stadtverwaltung Düren,
Amt für Stadtentwicklung, Abt. Planung,
Rathaus der Stadt Düren,
Kaiserplatz 2-4,
52349 Düren,
Erdgeschoss, Zimmer 005,
und kann dort zu folgenden Zeiten eingesehen werden:
montags bis mittwochs | 08-12 Uhr und 14-16 Uhr |
donnerstags | 08-12 Uhr und 14-17 Uhr |
freitags | 08-12 Uhr |
Stellungnahmen können während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist insbesondere elektronisch an stadtplanung@dueren.de, schriftlich an die Stadt Düren, Amt für Stadtentwicklung, 52348 Düren oder zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht eingereichte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplanentwurf unberücksichtigt bleiben können.
Anlage 2: Planzeichnung
Anlage 3: Textliche Festsetzungen
Anlage 4: Begründung
Anlage 5: Umweltbericht
Anlage 6: Artenschutzprüfung1-2018
Anlage 7: Artenschutzprüfung2-2019
Anlage 8: Artenschutzprüfung2-2022
Anlage 9: Entwässerungskonzept
Anlage 10: Geländeuntersuchungen
Anlage 11: Immissionsschutz-Gutachten
Anlage 12: Verkehrsuntersuchung
Anlage 13: Verkehrsuntersuchung Stellungnahme
Anlage 14: Landschaftspfl Fachbeitrag
Anlage 15: Lageplan Aussenanlagen CLI.
Anlage 16: Lageplan Aussenanlagen CLI Baugrenzen
Die drohenden Emissionen für die Anwohner auf ein erträgliches Maß zu reduzieren.
- z.B. durch eine wie Direktanbindung des Gewerbegebietes an die B 56 neu,
- Nutzung von offenporigem Asphalt (Flüsterasphalt),
- Errichtung eines durchgehenden Lärmschutzwalls,
- ausreichende Parkplätze für Mitarbeitende und Anliefernde,
- Verhinderung von Schleichverkehr von PKW und Kleintransportern u.a. durch das Wohngebiet Miesheimer Weg.
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